Unsere Position zur AOK-Ausschreibung der psychotherapeutischen Versorgung in Baden-Württemberg
Selektivverträge, wie sie die
AOK-BW jüngst ausgeschrieben hat, bergen Chancen und Risiken. Im Rahmen
solcher Verträge können neue, innovative Versorgungsangebote in der
Routineversorgung erprobt und unser Leistungsspektrum erweitert werden.
Dabei muss aber immer darauf geachtet werden, dass die kollektivvertragliche
psychotherapeutische Versorgung mit der dort verorteten Richtlinienpsychotherapie
nicht unterlaufen wird. Diese Versorgungsform hat sich grundsätzlich bewährt,
auch wenn hier in bestimmten Versorgungsbereichen Verbesserungspotenzial gesehen
werden kann. Der Kollektivvertrag schützt seine Teilnehmer vor den Auswüchsen
eines letztlich selbstzerstörerischen Wettbewerbes und sollte nicht um
in Aussicht gestellter kurzfristigen Honorarverbesserungen willen soweit ausgehöhlt
werden, dass er dann durch den freien Wettbewerb der Selektiverträge gänzlich
abgelöst werden kann.
Selektivverträge können von den Krankenkassen jederzeit gekündigt
werden, hierfür gibt es bei den Hausarztverträgen und vor allem auch
bei den Verträgen zur integrierten Versorgung bereits zahlreiche Beispiele.
Auch deshalb sollten diese Verträge das Kollektivvertragssystem der KV
auf keinen Fall unterhöhlen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass solche
Verträge nicht das Erstzugangsrecht zur Psychotherapie beschneiden, für
alle KollegInnen offen stehen und neue, innovative Versorgungsangebote und echte
Verbesserungen der Versorgung für alle Patienten bieten.
Bei den Verhandlungen über solche Verträge sollten sich unserem Verständnis
nach die PsychotherapeutInnen und ihre Verbände möglichst im breiten
Konsens mit einheitlichen Interessen präsentieren, zu groß ist sonst
die Gefahr, das unsere Interessen gegeneinander ausgespielt werden und wir eine
Abwärtsspirale sich verschlechternder Vertragsbedingungen einläuten.
Unser Bündnis ist daher vordringlich daran interessiert, mit allen Verbänden
und KollegInnen zu einer abgestimmten Position hinsichtlich solcher Vertragsausschreibungen
zu kommen.
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht unserem Verständnis nach überhaupt
kein Zwang, sich dem Diktat einer selbst ernannten Bietergemeinschaft unter
der Führung von Medi zu beugen, bevor nicht zwischen den Verbänden
eine Verständigung über die Eckpunkte eines solchen Vertrages getroffen
wurde.
Wir stehen Selektivverträgen, die die Interessen der psychotherapeutisch
tätigen KollegInnen wahren, offen gegenüber und beteiligen uns an
entsprechenden Verhandlungen.
Wir treten aber keiner Bietergemeinschaft bei, solange nicht Einvernehmen über
die Bedingungen eines solchen Vertrages getroffen wurden.
Die DPtV hat sich zum Beitritt zur Bietergemeinschaft entschlossen, ohne dass
eine Abstimmung über Bedingungen und Details eines solchen Vertrages erfolgt
ist. Wir ziehen es dagegen aus den o.g. Gründen und Risiken solcher Verträge
vor, zunächst eine solche gemeinsame Abstimmung zwischen allen Beteiligten
zu treffen und mit dieser Position dann in solche Vertragsverhandlungen zu gehen.
Ein Zwang zur frühzeitigem Beitritt ohne Abklärung der Bedingungen
eines solchen Vertrages besteht aus unserer Sicht nicht.