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Unsere Position zur AOK-Ausschreibung der psychotherapeutischen Versorgung in Baden-Württemberg

Selektivverträge, wie sie die AOK-BW jüngst ausgeschrieben hat, bergen Chancen und Risiken. Im Rahmen solcher Verträge können neue, innovative Versorgungsangebote in der Routineversorgung erprobt und unser Leistungsspektrum erweitert werden.

Dabei muss aber immer darauf geachtet werden, dass die kollektivvertragliche psychotherapeutische Versorgung mit der dort verorteten Richtlinienpsychotherapie nicht unterlaufen wird. Diese Versorgungsform hat sich grundsätzlich bewährt, auch wenn hier in bestimmten Versorgungsbereichen Verbesserungspotenzial gesehen werden kann. Der Kollektivvertrag schützt seine Teilnehmer vor den Auswüchsen eines letztlich selbstzerstörerischen Wettbewerbes und sollte nicht um in Aussicht gestellter kurzfristigen Honorarverbesserungen willen soweit ausgehöhlt werden, dass er dann durch den freien Wettbewerb der Selektiverträge gänzlich abgelöst werden kann.

Selektivverträge können von den Krankenkassen jederzeit gekündigt werden, hierfür gibt es bei den Hausarztverträgen und vor allem auch bei den Verträgen zur integrierten Versorgung bereits zahlreiche Beispiele. Auch deshalb sollten diese Verträge das Kollektivvertragssystem der KV auf keinen Fall unterhöhlen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass solche Verträge nicht das Erstzugangsrecht zur Psychotherapie beschneiden, für alle KollegInnen offen stehen und neue, innovative Versorgungsangebote und echte Verbesserungen der Versorgung für alle Patienten bieten.

Bei den Verhandlungen über solche Verträge sollten sich unserem Verständnis nach die PsychotherapeutInnen und ihre Verbände möglichst im breiten Konsens mit einheitlichen Interessen präsentieren, zu groß ist sonst die Gefahr, das unsere Interessen gegeneinander ausgespielt werden und wir eine Abwärtsspirale sich verschlechternder Vertragsbedingungen einläuten.

Unser Bündnis ist daher vordringlich daran interessiert, mit allen Verbänden und KollegInnen zu einer abgestimmten Position hinsichtlich solcher Vertragsausschreibungen zu kommen.
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht unserem Verständnis nach überhaupt kein Zwang, sich dem Diktat einer selbst ernannten Bietergemeinschaft unter der Führung von Medi zu beugen, bevor nicht zwischen den Verbänden eine Verständigung über die Eckpunkte eines solchen Vertrages getroffen wurde.

Wir stehen Selektivverträgen, die die Interessen der psychotherapeutisch tätigen KollegInnen wahren, offen gegenüber und beteiligen uns an entsprechenden Verhandlungen.

Wir treten aber keiner Bietergemeinschaft bei, solange nicht Einvernehmen über die Bedingungen eines solchen Vertrages getroffen wurden.

Die DPtV hat sich zum Beitritt zur Bietergemeinschaft entschlossen, ohne dass eine Abstimmung über Bedingungen und Details eines solchen Vertrages erfolgt ist. Wir ziehen es dagegen aus den o.g. Gründen und Risiken solcher Verträge vor, zunächst eine solche gemeinsame Abstimmung zwischen allen Beteiligten zu treffen und mit dieser Position dann in solche Vertragsverhandlungen zu gehen. Ein Zwang zur frühzeitigem Beitritt ohne Abklärung der Bedingungen eines solchen Vertrages besteht aus unserer Sicht nicht.

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